I. Allgemeines 1. Lieferungen der Firma Heraplast erfolgen nur auf Grund nachstehender Bedingungen, welche der Käufer mit seiner Auftragserteilung anerkennt. Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Lieferungen des Verkäufers an den Käufer. 2. Die Geltung abweichender Geschäftsbedingungen des Käufers ist ausgeschlossen, auch wenn der Verkäufer diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Sind diese allgemeinen Verkaufsbedingungen dem Käufer bereits aus vorangegangenen Geschäften bekannt, gelten sie auch ohne neue Bekanntgabe für künftige Geschäfte. Abweichendes von den allgemeinen Verkaufsbedingungen des Verkäufers gilt im Einzelfalle nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 3. Für den Fall, dass einzelne der nachstehenden Bedingungen rechtsunwirksam sein sollten, gilt das wirtschaftlich Gewollte, sowie der übrige Teil dieser Bedingungen.
II. Bestellung und Lieferung: 1. Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferzeit und Liefermöglichkeiten freibleibend. 2. Lieferfristen werden durch den Verkäufer nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung angegeben. Verträge und Vereinbarungen, insoweit sie diese Bedingungen ändern, werden erst durch schriftliche Bestätigung des Verkäufers verbindlich. Eine nichterfolgte schriftliche Ablehnung gilt nicht als Zustimmung. 3. Bei der Angabe von Zirkaliefermengen wird dem Verkäufer eine Mengentoleranz von +/- 10 % eingeräumt. 4. Teillieferungen des Verkäufers sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind. 5. Die Haftung des Verkäufers wegen verspäteter Lieferung beschränkt sich, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder ein kaufmännisches Fixgeschäft zu Grunde liegt, auf den typischer Weise vorhersehbaren Schaden. 6. Erhebliche, unvorhersehbare, vom Verkäufer weder verschuldete, noch vermeidbare Betriebsstörungen und Lieferfristenüberschreitungen, Lieferausfälle von Lieferanten des Verkäufers sowie Betriebsunterbrechungen auf Grund von Rohstoff-, Energie- oder Arbeitskräftemangel, Streiks, Aussperrungen, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung, Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand und andere Fälle höherer Gewalt beim Verkäufer und seinen Unterlieferanten verlängern die Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses, soweit sie für die Lieferfähigkeit der Ware von Bedeutung sind. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt der Verkäufer dem Käufer unverzüglich mit. Wird durch den Fall höherer Gewalt die Lieferung um mehr als 30 Tage verzögert, sind sowohl der Käufer, als auch der Verkäufer unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen berechtigt, hinsichtlich der von der Lieferstörung betroffenen Menge vom Vertrag zurückzutreten.
III.Preise und Transport: 1. Die vereinbarten Preise gelten zuzüglich der am Liefertag geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. 2. Mangels abweichender Vereinbarung verstehen sich die Preise ab Werk einschließlich Verpackung. 3. Der Verkäufer kann bei Versendung der Ware die Beförderungsmittel und den Versandweg auswählen. Er haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werks oder des Lagers geht die Gefahr auf den Käufer über. Das gilt auch dann, wenn im Einzelfall der Verkäufer die Transportkosten übernommen hat.
IV. Zahlung: 1. Rechnungen sind, sofern nichts abweichendes schriftlich vereinbart wurde, ohne Abzug 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar rein netto Kasse. 2. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank geltend zu machen. 3. Der Käufer kommt auch ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach Ablauf des Fälligkeitstermins und Zugang der Rechnung in Verzug. 4. Skonti und Rabatte werden nur auf Grund besonderer Vereinbarung gewährt. 5. Entstehen Zweifel an der Bonität des Käufers, kann der Verkäufer Sicherheiten bzw. Vorauszahlungen verlangen. Diese werden dann jedoch schriftlich gesondert vereinbart. |
V. Eigentumsvorbehalt: 1. Das Eigentum an der Ware geht erst auf den Käufer über, wenn er alle Forderungen des Verkäufers aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer erfüllt hat. 2. Für den Fall der Verarbeitung oder Vermischung mit anderen, nicht vom Verkäufer gelieferten Sachen, überträgt der Käufer schon jetzt dem Verkäufer zur Sicherung seiner Forderungen das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Sachen mit der Maßgabe, dass der Käufer die neue Sache für den Verkäufer unentgeltlich verwahrt. 3. Der Käufer ist berechtigt, über die im Eigentum des Verkäufers stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Verkäufer rechtzeitig nachkommt. Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen Eigentumsrechte des Verkäufers bestehen, tritt der Käufer schon jetzt im Verhältnis des Eigentumsanteils des Verkäufers an den verkauften Waren zur Sicherung an den Verkäufer ab. 4. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der im Eigentum des Verkäufers stehenden Waren und über die abgetretenen Forderungen zu erteilen sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen. 5. Wenn die durch den Eigentumsvorbehalt entstandenen Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10 % übersteigt, ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers nach Wahl des Verkäufers zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.
VI. Gewährleistung und Haftung: 1. Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung der Produkte, technische Beratungen und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen des Verkäufers, jedoch unverbindlich, und befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Dies gilt nicht, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. 2. Der Käufer hat die gelieferte Ware auf ihre Fehlerfreiheit und Eignung für den vorgesehenen Einsatzzweck sorgfältig einer Eingangskontrolle zu unterziehen und zu prüfen, andernfalls jegliche Haftung entfällt. 3. Ansprüche des Käufers wegen Mängel der Kaufsache verjähren in einem Jahr ab Lieferung. Ausgenommen von dieser Verkürzung ist die Haftung für Schäden aus schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichtfahrlässigem Handeln ist die Haftung auf die Schäden, die auf Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen, ebenfalls von der Verkürzung ausgenommen. Die Haftung des Verkäufers aus deliktischen Ansprüchen oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 4. Der Käufer kann nach seiner Wahl nach Erfüllung, Rückgängigmachung des Vertrags oder Minderung verlangen. Weitergehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind und nicht für sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht für Personenschäden, für sonstige Schäden gilt sie nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt weiter nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden, die durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit entstanden sind. 5. Eine Rücksendung der beanstandeten Ware ist nur mit Einverständnis des Verkäufers zulässig. Frachkosten sind vom Käufer vorzulegen. Eine Erstattung findet nur im Falle einer berechtigten Rüge statt.
VII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand: 1. Auf diese allgemeinen Verkaufsbedingungen der Firma Heraplast GmbH sowie die auf ihrer Grundlage abzuwickelnden Verträge ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar. 2. Ist eine Bestimmung dieser Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. 3. Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandort. 4. Erfüllungsort für die Zahlung ist der Sitz der Firma Heraplast GmbH. 5. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist das zuständige Gericht am Sitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Käufer an jedem anderen gesetzlichen Gerichtstand zu verklagen. Sitz der Gesellschaft: 86946 Vilgertshofen, Registergericht: Amtsgericht Augsburg, Nr. HRB 16558 (Stand Juli 2003) |